Gedanken zur Zusammenarbeit mit Projektvermittleragenturen

Vor einigen Wochen entdeckte ich eine faszinierende Ausschreibung in der persönlichen Filterblase aus irgendeinem Socialmedium mit Schwerpunkt auf „B2B“. Es handelte sich hierbei um ein zu lösendes Marketingproblem mit folgenden Spezifikationen:

– Teamaufbau
– techniklastige Branche mit recht ordentlichen Umsätzen
– Strategieentwicklungen für die üblichen Marketingsäulen aus dem Bereich „Organisch“ (also: Content, SEO, Socialmedia, Reputationsaufbau, Marktanalysen)

Nach diversen Gesprächen und der üblichen NDA-Unterzeichnung (daher: hier gibts keine Namen und konkretere Benennungen!) verstand die Agentur, dass wir ein Betrieb und keine Einzelpersonen sind. Das war – auf dem ersten Blick – ein gewaltiger Fortschritt gegenüber anderen Gesprächen mit anderen Agenturen.

Die konkrete Gesprächsführung gestaltete sich wiefolgt:
(a) Unterzeichnung der NDA
(b) Übermittlung eines Lebenslaufes
(c) Darstellung von Projekten.

Das Gesprächsklima war soweit interessant und angenehm, jedoch tauchten merkwürdige Aspekte auf. Diese animierten mich, folgende Agenturzusammenarbeitsbedingungen zu definieren:

(a) NDA
Die Unterzeichnung von NDAs ist und bleibt immer obligatorisch. Hier erwarten wir eine funktionsfähige Faxnummer. In bestimmten Fällen erwarten wir ebenfalls unterschriebene NDAs und diese kommen zum Einsatz, wenn das ausgeschriebene Projekt Kontaktdaten von Referenzen erwartet.

(b) Lebenslauf
Der Lebenslauf lässt sich problemlos auf den XING-Profilen einsehen und die Wobus & Lehmann GbR versendet diese Dokumente nicht, da die Wobus & Lehmann GbR primär im Projektgeschäft tätig ist.

(c) Projektübersichten
An entsprechenden Stellen und in diesem Blog befinden sich Projektübersichten, welche – meistens – stark anonymisiert dargestellt werden. Dies dient unserem und dem Schutz der jeweiligen Geschäftskontakte. Einige Geschäftspartner_innen erlauben die Freigabe von Kontaktmöglichkeiten, jedoch erwarten wir die lückenlose Offenlegung der involvierten Personen (Wer liest das Ganze? Wer ist Ansprechpartner?) im Vorfeld und in Schriftform.

(d) Zusammenarbeiten, Abrechnungen usw.
Mir ist in den letzten Gesprächen aufgefallen, dass die Agenturen Zahlungsziele von bis zu 40 Werktage wünschen. Dies widerspricht unserer Geschäftspolitik und wir akzeptieren ein Zahlungsziel von maximal (Ausnahmefälle! Individualabsprachen!) 30 Werktage ab Rechnungsversand (jeweils 15. des aktuellen Arbeitsmonats). Auch ist aufgefallen, dass Reisekosten ausgelegt werden müssen. Reisekosten werden von uns getragen, wenn sich der Klient in Leipzig und nähere Umgebung befindet ODER wenn entsprechende Absprachen getätigt werden. Keinesfalls sollten diese Reisekosten jedoch hohe dreistellige Summen je Woche betragen. Darüber hinaus: viele Gespräche mit Agenturen ergaben auch, dass wir uns um Unterkünfte zu bemühen haben. Das lässt sich in Einzelfällen und mit einer gewissen Budgetplanung realisieren, jedoch ist auch dieser Ausgabeposten keineswegs ein Automatismus. Wir erwarten also, dass die Agenturen sich proaktiv um Reise- und Unterbringungsorganisationen bemühen. Auch müssen die Agenturen verstehen (können), dass besonders großzügige Zahlungszielvereinbarungen oder Vorkasseleistungen Vertrauen in besagte Agentur verlangen. Ich oder „wir“ können auf Basis von alltäglichen Akquisegesprächen nicht erkennen, wie zahlungskräftig eine Agentur ist und ob diese Agenturen unter Zahlungsausfälle leiden.
Ein besonders interessanter Fall erreichte mich vor ca. 2 Wochen. Wir waren zu diesem Zeitpunkt in der sog. „engeren Auswahl“ bei einer Agentur und aus besagter Agentur wurde uns ein weiteres Projekt angetragen, welches sich im selben Zeitfenster wie Projekt Nr.1 befand. Hier mache ich mir natürlich Gedanken zur Professionalität solcher Agenturen, wenn in den internen Systemen offensichtliche Zeitüberschneidungen gar nicht erfasst werden.